Allgemeine Reise - und Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie diese Reise – und Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

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Alle Angaben in den vorliegenden AGB sowie auch die Hinweise auf Rechtsgrundlagen beziehen sich auf die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuches (Reisevertragsrecht § 651 ff BGB) und der BGB Informationspflichten -Verordnung (BGB-InfoV) 


1. Abschluss des Reisevertrages (Angebot und Annahme) 

Für alle Buchungsmöglichkeiten von busundmehr im Reisebüro, telefonisch, online etc. gilt: 
Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibungen, die AGB und die ergänzenden Informationen von busundmehr für die jeweilige Reise. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist dies ein neues Angebot, an welches
busundmehr 10 Tage gebunden ist und das der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung annehmen kann. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen ist busundmehr lediglich Vermittler und somit ist eine vertragliche Haftung ausgeschlossen. 

Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt:  
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde busundmehr den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Gleichzeitig erklärt der Kunde, die AGB und die weiteren Pflichtinformationen von busundmehr Formblatt für Pauschalreisen, Sicherungsschein und Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung von busundmehr beim Kunden zustande, entweder in Papierform oder wenn vom Kunden gewünscht in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit der Möglichkeit zur unveränderbaren Aufbewahrung oder Speicherung. 

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App,) gilt für den Vertragsabschluss: 
Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde wird vom System selbsterklärend und erläuternd automatisch durch die elektronische Buchung geführt. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext von busundmehr gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. 

Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde busundmehr den Abschluss des Pauschalreisevertrages nur verbindlich an, wobei dies nur möglich wird, wenn er vorab bestätigt, dass er die AGB und die weiteren Pflichtinformationen von busundmehr über das Formblatt für Pauschalreisen, die Datenschutzerklärung, den Sicherungsschein gelesen und akzeptiert hat. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. 

busundmehr weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, SMS sowie Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht nach Ziffer 4 der vorliegenden AGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, der Vertragsschluss beruht, ist auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers abgeschlossen worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.  


2. Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung 

busundmehr darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und Erhalt des Insolvenz-Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort fällig. Die Restzahlung wird 31Tage vor Reisebeginn fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl       
busundmehr zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist busundmehr berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten und dessen Mitnahme zu verweigern.

Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen sowie allen vorvertraglichen Informationen. 


3. Leistungs- und Preisänderungen 

Die Angebote von busundmehr im Prospekt, Katalog, Internet etc. sind grundsätzlich bindend. Aufgrund technischer Fehler und Änderungen nach Drucklegung muss busundmehr sich ausdrücklich Preis- und Leistungsänderungen vorbehalten. Der Kunde wird darüber vor Reiseanmeldung informiert.
Alle nachfolgend aufgeführten Preis- oder Leistungsänderungen, die sich nach Vertragsschluss aus sachlichen Gründen ergeben und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung auf dauerhaftem Datenträger klar und verständlich vor Reisebeginn erklärt. Der Kunde wird sodann darüber informiert, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Wahl stehen. Unerhebliche, rechtzeitige und ordnungsgemäß mitgeteilte Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Falle einen mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben die Rechte und Ansprüche des Kunden unberührt.

Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind einseitig nur aufgrund höherer Kosten für Treibstoff, Steuern, Touristen- oder sonstigen Abgaben, Gebühren, Wechselkurse etc., bis zu 8% und bis 21 Tage vor Reisebeginn unter Angabe der Berechnung möglich. In gleichem Maße ist busundmehr auf Verlangen des Kunden zu Preissenkungen verpflichtet.

Andere Vertragsbedingungen oder Leistungsänderungen sind nach Vertragsschluss nur möglich, wenn diese unerheblich sind, d.h. den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und vor Reisebeginn erklärt werden.

Preiserhöhungen über 8 % des Reisepreises sind nur möglich, wenn busundmehr dem Kunden die entsprechende Preiserhöhung anbietet und verlangt, dass der Kunde innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt erklärt. Der Kunde kann auch ein etwaiges Ersatzangebot annehmen.

Über andere erhebliche Vertragsänderungen, ohne die busundmehr die Pauschalreise dem Kunden nicht mehr verschaffen könnte, wird der Kunde unverzüglich informiert und ihm ebenfalls die vorstehende Wahlmöglichkeit angeboten. Nach Ablauf der von            busundmehr gesetzten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstiger Vertragsänderung als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück.

Eventuelle Gewährleistung- oder Entschädigungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte busundmehr für die Durchführung der geänderten Reise, bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten. busundmehr r darf jedoch von dem zu erstattenden Betrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. 


4. Rücktritt Reisegast  

Der Kunde kann vom Pauschalreisevertrag jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Kunde ist aber verpflichtet, seinen Rücktritt gegenüber busundmehr zu erklären.busundmehr verliert den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn folgende angemessene Entschädigungen vom Gesamtreisepreis verlangen: 
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% 
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt: 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt: 95 %  
Bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises 

Die Entschädigungssätze beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet. Im Falle von abweichenden Stornobedingungen sind diese im Reisevertrag geregelt.


5. Fristen 

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei busundmehr
Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.Der Entschädigungsanspruch von busundmehr entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 
busundmehr behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungssätze eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit busundmehr nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist busundmehr verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. 

busundmehr kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden der Rücktritt spätestens unter folgenden Fristen erklärt wird:  
21 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mehr als 6 Tagen;
14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mindestens 2 bis 6 Tagen;
14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.  

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.Wenn busundmehr aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; in diesem Fall ist der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären. busundmehr verliert seinen Anspruch auf Reisepreiszahlung und muss spätestens 14 Tage nach seiner Rücktrittserklärung geleistete Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückerstatten. 


6. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände 

busundmehr kann kann vor und während der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu. Schadensersatzansprüche von busundmehr bleiben insofern unberührt.  


7. Ersatzreisende – Vertragsübertragung 

Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. busundmehr kann widersprechen, wenn dieser die vertraglichen und/oder die gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen nicht erfüllt. Der Kunde und der Dritte haften gegenüber busundmehr als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Wechsel entstehende Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen 50 € pro Person an. Kosten die durch die Änderung anderer Leistungsbestandteile (Bus, Hotel etc.) entstehen, werden dem Kunden belastet.  


8. Umbuchungen 

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wünscht der Kunden dennoch eine Umbuchung, soweit überhaupt möglich, wird der Kunde mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person belastet. Anfallende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.  


9. Reiseabbruch 

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (vorzeitige Rückreise oder sonstige zwingende Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.  


10. Reisemängel, Mitwirkungspflichten des Kunden, Verjährung 

Wird die Reise nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist zur unverzüglichen Mängelanzeige gegenüber der Reiseleitung vor Ort verpflichtet oder muss diese direkt busundmehr an dessen Sitz zur Kenntnis geben. Der Kunde wird über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von busundmehr in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

Soweit busundmehr wegen schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels gem. § 651 l BGB kündigen, jedoch nur, wenn busundmehr eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn busundmehr die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

busundmehr gewährt dem Kunden nach Kündigung Beistand in dem er die erforderlichen Maßnahmen trifft, für die Rückbeförderung sorgt und die Mehrkosten dafür trägt, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Hat der Reisende, die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die schriftliche Geltendmachung muss gegenüber busundmehr an dessen Sitzerfolgen. 


11. Haftung 

Die vertragliche Haftung von busundmehr für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. busundmehr r haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von busundmehr ursächlich war. 


12. Verbraucherstreitbeilegung und Online – Streitbeilegungsplattform 

busundmehr nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite von busundmehr oder mittels E-Mail bereit.  


13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

busundmehr informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Passerfordernisse vor Reiseantritt.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Reisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, sind Sie verpflichtet uns vor Buchung über Einschränkungen zu informieren. 


14. Reiseschutz / Versicherungen 

Unser Partner für die Kundengeldabsicherung (Sicherungsscheine) ist die R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden. Die Haftpflichtabsicherung übernimmt die HDI Versicherung AG in 30650 Hannover.Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reise- Rücktrittversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisegepäckversicherung dringend empfohlen. 


15. Gerichtsstand 

Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Klagen gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder solchen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von busundmehr vereinbart. 

busundmehr - tourisik
Werner Gürthler
Bleicherstraße 42  ·  19053 Schwerin             Telefon: 0385 - 343 291 73
E-Mail: busundmehr@online.de